Anwaltswahl Rechtsschutzversicherung

Die Anwaltswahl ist bei den einzelnen Rechtsschutzversicherern unterschiedlich geregelt: Während einige Gesellschaften ihren Versicherungsnehmern jegliche Freiheit bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes einräumen, schränken andere die Auswahl ein, bzw. haben eine abweichende Selbstbeteiligung.

Freie Anwaltswahl

In den Vertragsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung ist geregelt, ob die Versicherungsnehmer als Rechtsbeistand einen Rechtsanwalt ihrer Wahl beauftragen dürfen, ohne dadurch die Kostenübernahme durch den Rechtsschutzversicherer zu beeinträchtigen.

Der Anwalt wird zunächst prüfen lassen, ob der Versicherungsvertrag für den ihm vorgelegten Fall auch die Kostenerstattung vorsieht. Sinnvoll ist es daher, die Versicherungspolice bei der ersten Besprechung dem Anwalt vorzulegen, damit dieser sich beim Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage einholen kann. Dazu schildert er den Fall und erhält daraufhin die verbindliche Aussage des Versicherers.

Eingeschränkte Anwaltswahl

Um die Tarife zur Rechtsschutzversicherung preiswerter zu gestalten, gehen einige Versicherungsgesellschaften Rahmenverträge mit Rechtsanwälten ein. Im Zuge einer telefonischen Beratung, die die Versicherungsgesellschaft ihren Versicherungsnehmern anbietet, wird der Fall kurz umrissen, um daraufhin einen Rechtsanwalt empfohlen zu bekommen.

Naturgemäß kann eine Telefonberatung nicht alle Aspekte eines potenziellen Streitfalls abklären, sodass es sich nur um grundlegende Erörterungen handeln kann. Die Empfehlung eines Rechtsanwaltes durch den Rechtsschutzversicherer muss nicht zwangsläufig eine Einschränkung in der Beratungsqualität mit sich bringen, sollte aber im Vorfeld bedacht werden. Bei Zuwiderhandlung können die vom Rechtsschutzversicherer übernommenen Gebühren für den Anwalt gekürzt werden, die Sanktionen sind detailliert in den Versicherungsbedingungen ausgeführt.

Empfehlenswerte Vorgehensweise bei Anwaltswahl

Vor Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages sollte den Regelungen zur Anwaltswahl Augenmerk geschenkt werden. Beauftragt der Versicherungsnehmer bereits regelmäßig einen bestimmten Rechtsanwalt seines Vertrauens, sollte ein Tarif mit freier Anwaltswahl abgeschlossen werden, auch wenn deswegen ein höherer Beitrag fällig wird. Andererseits wird die Rechtsschutzversicherung für den jeweiligen Streitfall spezialisierte Anwälte beauftragen, um bei Aussicht auf Erfolg die Kosten überschaubar zu halten.
 

zurück zur Übersicht