Ausland Rechtsschutzversicherung

Immer mehr Menschen gönnen sich einen wohlverdienten Jahresurlaub an den schönsten Orten dieser Welt. Doch aufgrund anderer Gesetze im Ausland kann es hin und wieder zu Situationen kommen, bei denen Sie mit den Gesetzeshütern in Konflikt geraden könnten.

Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich um einen vorgeworfenen oder tatsächlich begangenen Verstoß gegen geltende Verkehrsregeln handelt, denn mit einer Rechtsschutzversicherung, welche zudem eine Deckung im Ausland aufweist, sind Sie für derartige Konfliktsituationen optimal gewappnet. Des Weiteren bieten zahlreiche Versicherungsgesellschaften auch eine sogenannte Auslands-Rechtsschutzversicherung an, welche einen zeitlich unbegrenzten Privat-Rechtsschutz im Ausland garantiert.

Rechtsschutz im Ausland – beschränkt oder unbeschränkt gültig?

In aller Regel besteht bei den meisten Versicherungsanbietern einer Rechtsschutzversicherung auch im Ausland wie zum Beispiel innerhalb der gesamten Europäischen Union und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeerraumes mit dem gleichen Leistungsumfang, wie dieser für Deutschland gilt. Allerdings sind einzelne Leistungen vom Auslands-Rechtsschutz ausgeschlossen, dazu zählen:

  • Alle Situationen des aktiven Straf-Rechtsschutzes
  • Ebenfalls wird im Ausland kein sogenannter Beratungs-Rechtsschutz gewährt.
  • Auch Angelegenheiten zum Thema Familien- und Erbrecht sind davon weitestgehend ausgeschlossen.
  • Das Gleiche gilt für Situationen, in denen der Steuer-Rechtsschutz vor Gericht erforderlich wäre.
  • Weiterhin besteht im Ausland kein Anspruch auf Sozialgerichts-Rechtsschutz.

Welche Alternativen für einen umfangreichen Rechtsschutz im Ausland gibt es?

Für den Fall, dass Sie sich über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten, sei es aus privaten oder beruflichen Gründen, empfiehlt es sich eine Rechtsschutzversicherung welche im Land des Aufenthalts tätig ist oder einen Auslands-Rechtsschutz abzuschließen.

Mit einer solchen speziellen Auslands-Rechtsschutzversicherung, welche zudem zeitlich unbegrenzten Privat-Rechtsschutz garantiert, werden zugleich Leistungen zugesichert, welche eine herkömmliche Rechtsschutzversicherung für Konfliktsituationen im Ausland nur begrenzt oder gar nicht abdeckt. Einige Beispiele, welche durch eine entsprechende Auslands-Rechtsschutzversicherung zeitlich unbegrenzt abgesichert sind:

  • Alle Situationen im Bereich Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Auch der Straf-Rechtsschutz greift in diesem Falle
  • Das gleiche gilt für Steuer-Rechtsschutz vor Gericht, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie umfangreicher Rechtsschutz bei Gewaltverbrechen.

Auch im Ausland sollten Sie optimal versichert sein!

Konfliktsituationen sind insbesondere im Ausland enormen Risiken ausgesetzt, denn neben eventuellen Sprachunterschieden kommen noch erschwerte Bedingungen aufgrund unterschiedlicher Gesetzesregelungen hinzu, welche im Falle juristischer Auseinandersetzungen den Beistand eines Anwalts unverzichtbar machen.

Wir als Versicherungsmakler beraten Sie gern in einem telefonischen Gespräch, wenn es heißt, zeitlich unbegrenzten Auslands-Rechtsschutz genießen zu wollen!
 

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