Beginn Rechtsschutzversicherung

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bedeutet nicht zwangsläufig gleich Beginn des Versicherungsschutzes, denn einige Leistungsarten einer solchen Versicherung sind mit geringen Wartungszeiten verbunden.

Durch diese Maßnahmen soll vonseiten der Versicherungsgesellschaft sowie dem eigentlichen Versicherungsnehmer ein Missbrauch ausgeschlossen werden, welcher damit begründet wird, dass ein derartiger Abschluss erst dann angestrebt wird, wenn sich bereits eine Auseinandersetzung angedeutet, bzw. am laufen ist.

Welche Wartezeiten sind beim eigentlichen Beginn des Versicherungsschutzes zu erwarten?

Einige Leistungsarten einer Rechtsschutzversicherung werden in aller Regel mit einer Wartezeit von drei Monaten belegt, zu denen folgende zu zählen sind:

  • Alle Formen des Vertragsrechtsschutzes
  • Angelegenheiten, welche den Bereich Arbeitsrechtsschutz betreffen.
  • Ebenso werden in aller Regel die Bereiche Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz mit einer dreimonatigen Wartezeit belastet.

Auch Leistungen, welche teilweise mit einer dreimonatigen Wartezeit belegt werden, sind durchaus keine Seltenheit. Dazu zählen:

  • Angelegenheiten des Sozialrechtsschutzes
  • Alle Bereiche, welchen den Bereich Vertrags- und Schadensrecht abdecken.
  • Ebenfalls gehören Angelegenheiten im Bereich Steuerrechtsschutz vor Gericht dazu.
  • Alle Angelegenheiten des Verwaltungsrechtsschutzes bei Verkehrsangelegenheiten.

Die Versicherungsunternehmen bieten teilweise auch Tarife mit anderen Wartezeiten an. Daher sollte man vor Beginn des Vertrages dies genau prüfen.

Gibt es auch Leistungen ohne Wartezeiten, so dass ab Beginn auch Versicherungsschutz besteht?

Im Zuge einer Rechtsschutzversicherung sind ebenfalls Leistungen enthalten, welche ab Beginn mit keinerlei Wartezeiten verbunden sind. Dazu gehört:

  • Die Bereiche Verwaltungsgerichtsrechtsschutz
  • Alle Angelegenheiten des Rechtsschutzes für Opfer von Gewaltverbrechen.
  • Auch der Strafrechtsschutz gehört in diesen Bereich.
  • Angelegenheiten eines umfangreichen Beratungsrechtsschutzes im Bereich Familien- und Erbrecht.
  • Alle Bereiche des Datenrechtsschutzes für Unternehmen, Vereine und Selbstständige.
  • Der Bereich Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ist hier angesiedelt.
  • Angelegenheiten des Disziplinar- und Standesrechtsschutzes
  • Bereiche des Schadensersatzrechtsschutzes
  • Angelegenheiten einer Interessenwahrnehmung beim Kauf oder Leasing fabrikneuer Fahrzeuge.
  • Geltendmachung diverser Schadenersatzansprüche im Bereich Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.

Sollte eine Vorversicherung bestehen und der neue Vertrag ohne Lücke zum anschließen, entfällt im Regelfall für alle Bereiche die Wartezeit.

Nicht pokern, sondern den Beginn des Vetrages so bald wie möglich planen!

Eine Rechtsschutzversicherung zu haben kann sich gerade in der heutigen Zeit als mehrfach auszahlen, denn wie schnell passiert es im Alltag, dass Sie in Streitigkeiten verwickelt werden, welche ein teures Gerichtsverfahren unumgänglich werden lassen. Deshalb lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch durch einen Versicherungsmakler beraten, um Fragen wie den eigentlichen Beginn des Versicherungsschutzes im Vorfeld abzuklären.
 

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