Berufung Rechtsschutzversicherung

In der Realität wird das Thema Berufung oftmals mit dem Begriff Revision verwechselt, doch beide unterscheiden sich aus der Sicht von Experten grundlegend. Während beim sogenannten Berufungsverfahren eine tatsächliche materielle Überprüfung stattfindet, wird im Falle einer Revision allenfalls eine rechtliche sowie formelle Überprüfung eines Gerichtsurteils abgehandelt.

Das bedeutet für Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung: Ein eingeleitetes Berufungsverfahren bringt den enormen Vorteil mit sich, dass hierfür neue Beweismittel aber auch Aussagen von Zeugen eingebracht werden dürfen, um somit ein bereits in erster Instanz ausgesprochenes Gerichtsurteil aufzuheben und durch ein weiteres Urteil in zweiter Instanz zu erzwingen.

Was bedeutet eine Berufung für Versicherungsnehmer letztendlich?

Für Sie als Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung bedeutet eine Berufung: Im Zuge eines durch einen Rechtsanwalt eingeleiteten Berufungsverfahrens wird das Urteil aus erster Instanz durch ein höheres Gericht in zweiter Instanz aus tatsächlicher sowie rechtlicher Hinsicht neu geprüft.

Allerdings wurde durch eine weitreichende Reform vom 01.01.2012 im Zuge einer Neuorientierung der Zivilprozessordnung die Nachprüfung (Berufung) von Gerichtsurteilen aus erster Instanz erheblich eingeschränkt. Somit sind einige Versicherungsgesellschaften, welche eine Rechtsschutzversicherung anbieten tatsächlich bereit, das mit einem Berufungsverfahren verbundene Kostenrisiko in vollen Umfang zu übernehmen, insofern gute Erfolgsaussichten bestehen.

Wovon wird eine Berufung abhängig gemacht?

Eine Berufung ist zudem vom jeweils einschlägigen Rechtsgebiet (zum Beispiel Verkehrsrecht) sowie vom eigentlichen Gegenstand einer Verhandlung abhängig. So lassen einige Bereiche wie die der Finanzgerichtsbarkeit keinerlei Berufungen zu, sondern können lediglich im Zuge einer Revision angefochten werden. Die Beantragung einer sogenannten Berufung sollte in jedem Fall einem Rechtsanwalt überlassen werden, da hierfür gewisse Fristen und bestimmte Formen eingehalten werden müssen.

Laut der deutschen Prozessordnung wurde die Frist für eine Berufung auf einen Monat festgesetzt, was allerdings nur auf den Bereich Zivilprozess zutreffend ist, wogegen in Angelegenheiten des Strafrechts die Frist auf eine Woche festgeschrieben wurde.

Eine Rechtsschutzversicherung wichtiger als jemals zuvor!

Eine passende Rechtsschutzversicherung ist in der heutigen Zeit wichtiger als jemals zuvor, denn wie schnell könnten Sie in eine Situation geraden, welche ein aufwendiges Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen unumgänglich werden lässt. Denn selbst für den Fall, dass Sie in einem Berufungsverfahren sprichwörtlich gesagt noch einmal mit dem Schrecken davon gekommen sind, könnten die dafür anfallenden Kosten ohne ausreichend Absicherung sehr schnell zum finanziellen Ruin führen!
 

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