Bußgeldverfahren Rechtsschutzversicherung

Damit Sie optimalen Versicherungsschutz bei einem drohenden Bußgeldverfahren beanspruchen können, bietet Ihnen eine ausreichende Absicherung im Rahmen des Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzes den hierfür erforderlichen Beistand und Schutz.

Statistiken belegen eindeutig, dass eingeleitete Bußgeldverfahren häufig im Zusammenhang mit vorgeworfenen oder tatsächlich begangenen Verkehrsdelikten (z.B. überhöhte Geschwindigkeit) eingeleitet worden sind. Aber auch im Bereich Lärmverordnung hat die Zahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren in den letzten Jahren vermehrt zugenommen, wobei es sich hierbei um begangene oder vorgeworfene Rechtverstöße handelt.

Welche drohenden oder bereits eingeleiteten Bußgeldverfahren kommen hierfür infrage?

Eine optimale Verteidigung durch einen Rechtsanwalt in Sachen eingeleitete Bußgeldverfahren wird im Rahmen des Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzes aus finanzieller Sicht gesehen weitestgehend abgesichert. Hierbei übernehmen Versicherungsgesellschaften alle anfallenden Kosten wie zum Beispiel Anwaltshonorar aber auch Kosten, welche durch ein eingeleitetes Gerichtsverfahren aufkommen. Zu den häufigsten eingeleiteten Bußgeldverfahren zählen zudem folgende Bereiche:

  • Alle drohenden und bereits eingeleiteten Bußgeldverfahren, welche aufgrund vorgeworfener oder tatsächlich begangener Verstöße gegen die Verkehrsordnung wie zum Beispiel: Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, falsche Überholmanöver oder Telefonieren während der Fahrt.
  • Eingeleitete Verfahren aufgrund eines oder mehrerer Verstöße gegen die allgemeine Schulpflicht (unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht).
  • Auch Verstöße gegen die Lärmverordnung oder umweltrechtliche Vorschriften ziehen oftmals ein Verfahren nach sich.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Autofahrer wurde auf der Bundesautobahn im Baustellenbereich mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, wobei ihm eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h vorgeworfen wurde. Mithilfe eines Rechtsanwalts wurde gegen das bereits eingeleitete Bußgeldverfahren fristgerecht Einspruch eingelegt und dank einer Rechtsschutzversicherung konnte der betroffene Versicherungsnehmer im Rahmen des Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutzes alle hierfür anfallenden Anwaltskosten bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft geltend machen.

Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten bei Bußgeldverfahren!

In der Realität fallen Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche aufgrund ihrer auftretenden Häufigkeit sowie Unverhältnismäßigkeit im Bereich Halt- oder Parkverstöße in die Kategorie ausgeschlossener Rechtsangelegenheiten. Allein die Anzahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren im Bereich Verkehrsverstöße sollte Ihnen zudenken geben noch heute einen Versicherungsmakler zu konsultieren, um sich mittels einer Rechtsschutzversicherung optimal absichern zu können.
 

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