Erbrecht Rechtsschutzversicherung

Meinungsverschiedenheiten beim Erbrecht sind oftmals mit Streitigkeiten verbunden, denn nicht immer ist eine vermeintliche Erbschaft durch ein Testament geregelt oder soll sogar angefochten werden. Doch Erbrecht Angelegenheiten sind bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften in den Rechtsschutzpolicen grundsätzlich ausgeschlossen, was bedeutet, dass zwar eine umfangreiche Erstberatung durch einen Rechtsanwalt durch einen Rechtsschutz versichert ist, wenn im Anschluss keine weiteren Aktivitäten des Anwalts durchgeführt werden.

Klingt für einen Laien auf den ersten Blick nach Fachchinesisch oder noch besser gesagt, nach Latein, ist aber eigentlich mit wenigen verständlichen Worten für jedermann nachvollziehbar zu erklären.

Was bedeutet beim Rechtsschutz Erbrecht letztendlich für den Versicherungsnehmer?

In der Praxis bedeutet Erbrecht im Bezug auf eine Rechtsschutzversicherung folgendes: Im Falle von Erbstreitigkeiten soll mit der Hilfe einer Rechtsschutzversicherung um das vermeintlich zustehende Erbe gekämpft werden, wobei in den Versicherungspolicen (Versicherungsverträgen) eindeutig festgehalten wurde, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht.

Wie denn nun? Eine Streit wegen Erbrecht, welche im Ernstfall keinen Versicherungsschutz bietet und geschweige denn die anfallenden Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt? Im Prinzip schon, es sei denn: Sie möchten sich allenfalls von einem Rechtsanwalt ausführlich beraten lassen, dann werden die hierfür anfallenden Kostenaufwendungen einer Erstberatung durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Einzige Bedingung: Es dürfen im Nachhinein keine weiteren Schritte durch den Rechtsanwalt unternommen oder getätigt werden, welche über eine sogenannte Erstberatung hinausgehen würden.

Doch welche Möglichkeiten bleiben beim Erbrecht letztendlich?

Bekanntlich besagt ein wahres Sprichwort „wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ und auch im Falle des von Streitigkeiten beim Erbrecht bestehen durchaus einige Möglichkeiten, welche sich wie folgt ergeben:

  • Die telefonische Erstberatung durch eine Versicherungsgesellschaft kann je nach Anbieter teilweise auch in nicht versicherten Angelegenheiten in Anspruch genommen werden. Diese Möglichkeit besitzt den Vorteil, dass in diesem Falle keinerlei Selbstbeteiligung anfällt.
  • Eine weitere Option stellt der sogenannte Meditationsrechtsschutz dar, denn in einem solchen Fall tritt ein Mediator zwischen beide Parteien, um die Rolle eines Vermittlers zu übernehmen. Der Vorteil hierbei besteht darin, dass in diesem Falle keine Entschädigungshöchstgrenze gibt, wobei Streitigkeiten um ein Erbe somit eventuell sogar ohne gerichtliche Auseinandersetzungen geklärt werden könnten.

Ein paar Worte in eigener Sache:
Eine Rechtsschutzversicherung bietet jedoch immer einen gewissen Schutz, auch für den Fall, dass es irgendwann einmal zu Erbstreitigkeiten kommt. Wir als Versicherungsmakler beraten Sie gern in einem unverbindlichen Telefonat zum Thema Rechtsschutz ausführlicher!
 

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