Erbschaft Rechtsschutzversicherung

Es gibt vielerlei Gründe in Sachen Erbrecht, welche die Hilfe eines Rechtsanwalts erforderlich machen, um eigene Ansprüche aus einer bestehenden Erbschaft vor den staatlichen Gerichten geltend zu machen und auch durchzusetzen.

Das kann zum Beispiel eine Änderung der gesamten Rechtslage aus der Sicht des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung sein wie zum Beispiel ein Erbfall oder die Geburt eines Kindes aber auch eine Scheidung, welche eine umfangreiche Beratung durch einen Anwalt im Bereich Familien- und Erbrecht erforderlich werden lässt. Gleichzeitig wird eine Erstberatung auf Grund vom Sozialamt übergeleiteter Unterhaltsansprüche vonseiten einiger Versicherungsanbieter einer Rechtsschutzversicherung anstandslos übernommen.

Welche Maßnahmen werden im Bereich Erbschaft durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen?

Eine Erbschaft bringt neben unerwarteten Zuwendungen ganz gleich welcher Art auch manch negatives mit sich. Speziell dann, wenn es sich bei den Begünstigten um eine sogenannte Erbengemeinschaft handelt, sind meist Meinungsverschiedenheiten vorprogrammiert. Das kann ein unerwarteter Streit zwischen Geschwistern sein, welche sich auf Grund der Erbschaft sprichwörtlich gesagt in die Wolle geraten und nur mit der Hilfe eines Gerichtsbeschlusses beseitigen lässt.

Gerade in Fällen, wo eine erbschaftliche Angelegenheit vor Gericht verhandelt werden muss, ist ein rechtlicher Beistand vonseiten eines Anwalts unumgänglich, was natürlich erhebliche Kosten mit sich bringt. Somit wird eine umfangreiche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar zu erbschaftlichen Angelegenheiten abgesichert. Gehen die Aktivitäten eines Anwalts jedoch über eine Beraterfunktion (Vertretungstätigkeit) hinaus, sind Rechtsschutz-Versicherer nicht dazu verpflichtet alle hierfür anfallenden oder bereits entstandenen Kosten zu übernehmen.

Die im Bezug auf Erbschaft abgesicherten Kosten im Überblick

Nicht alle durch einen Anwalt vertretenen Aktivitäten werden letztendlich vonseiten der Rechtsschutzversicherung in Sachen Erbschaft abgedeckt. Folgende erbschaftlichen Angelegenheiten sind durch eine Rechtsschutzversicherung ausreichend abgesichert:

  • Eine umfangreiche Erstberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar zu allen Gesichtspunkten einer Erbschaft ist vonseiten einer Rechtsschutzversicherung ausreichend gesichert.
  • Auch Beratungen, welche eine Änderung der Rechtslage zum Beispiel die Geburt eines Kindes, Scheidung oder ein eingetretener Erbfall werden durch den Rechtsschutzversicherer abgegolten.

Sollte die Tätigkeit des Anwalts über die versicherte Erstberatung hinaus gehen, muss die Kosten hierfür der Versicherte selbst tragen, da Streitigkeiten im Bezug auf eine Erbschaft zu den ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten gehören.

Noch einige Worte in eigener Sache:
Eine Rechtsschutzversicherung hat sich in erbschaftlichen Angelegenheiten bereits mehrfach ausgezahlt, denn Streitigkeiten um eine Erbschaft erfordern in erster Linie eine umfangreiche Beratung durch einen Anwalt. Wir Versicherungsmakler beraten Sie sehr gern, damit auch Ihre Zukunft im Falle einer bevorstehenden Erbschaft optimal abgesichert ist.
 

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