Erstberatung Rechtsschutzversicherung

Konfliktsituationen, Streitigkeiten oder Schadensersatzforderungen, sie alle erfordern in der Regel juristische Aufklärung und Beistand, welche in der Form einer Erstberatung durch einen Rechtsanwalt erfolgt. Darunter versteht man eine erste Unterredung mit dem Anwalt Ihres Vertrauens, welche auch als Erstberatung bezeichnet wird.

Hierbei findet eine Schilderung der gesamten Sachlage bzw. des eigentlichen Problems statt, welche natürlich aus der Sicht eines Anwalts nicht kostenlos erfolgt. Im Zuge einer Rechtsschutzversicherung sind die anfallenden Kosten in der Regel abgesichert, wobei diese einen Betrag von 180 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer nach Rechtsanwaltvergütungsgesetz (kurz RVG) unter § 34 RVG eindeutig geregelt wurde und vonseiten der Rechtsschutzversicherung auch erstattet, werden.

Wie ist es bei einer telefonischen Erstberatung?

In der Praxis wird auch keine kostenlose telefonische Erstbratung durch einen Rechtsanwalt stattfinden, doch auf diese Umstände ist ein Anwalt nicht verpflichtet hinzuweisen, denn laut einer Entscheidung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf aus dem Jahre 2007 geht dieses eindeutig hervor. Nur für den Fall, dass ein Mandant danach fragt, muss ein Anwalt über die Vergütungspflicht sowie die Hohe des anfallenden Honorars Auskunft erteilen. Andernfalls wird ein solches Telefonat zwischen Anwalt und Mandanten aus der Sicht der Rechtsschutz-Versicherer als sogenannte Erstberatung angesehen, was dazu führt, dass die hierfür anfallenden Kosten durch den Versicherungsanbieter in aller Regel erstattet werden.

Wird bei der Erstberatung eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung fällig?

Zahlreiche Rechtsschutzversicherer sind sogar dazu bereit auf eine Anrechnung einer Selbstbeteiligung zu verzichten, wenn die erfolgte Erstberatung durch einen Anwalt zur Klärung des Rechtsschutzfalles führt. Fragen zu diesem Thema beantworten wir Ihnen als Versicherungsmakler gern in einem persönlichen Gespräch.

In den Versicherungsbedingungen sind alle Infos zur Erstberatung schriftlich festgelegt!

Eventuell aufkommende Fragen zum Thema Erstberatung können Sie entweder durch Nachfrage bei Ihrem Rechtsschutz-Versicherer in Erfahrung bringen oder in den Versicherungsbedingungen des entsprechenden Versicherungsvertrages nachlesen.

Meist bieten die Rechtsschutzversicherer eine eigene telefonische Beratung an, welche natürlich für Sie als Versicherungsnehmer kostenlos erfolgt. Hier kann man sich je nach Anbieter teilweise auch bezüglich nicht versicherte Fälle Rat einholen.
 

zurück zur Übersicht