Genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen Rechtsschutzversicherung

Häuser, Schuppen, Mauern und viele andere bauliche Anlagen dürfen in und außerhalb eines Gemeindegebietes nur nach den Vorgaben des Bebauungsplans gebaut werden. Ist kein Bebauungsplan aufgestellt, so gelten die gesetzlichen Regelungen für genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen.

In den Gesetzen des Bundes und der Länder finden sich für jede Art von Wohngebiet und für alle anderen Flächen viele Vorschriften, die grundsätzlich auch ohne verabschiedeten Plan gelten. Doch nicht nur der Bau, sondern auch alle baulichen Veränderungen sind in der Regel genehmigungspflichtig und müssen vor dem Bau bei der Ordnungsbehörde beantragt werden. Auch die Rechtsschutzversicherung kann in diesen Verfahren für die Kosten eintreten. Denn nicht immer erteilt die Behörde auch die Genehmigung, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen erteilen müsste.

Genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen durchsetzen

Eine bauliche Veränderung, die dem Bebauungsplan der Gemeinde nicht entgegensteht, ist normalerweise zu genehmigen. Doch immer wieder kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter der Behörde den Plan anders interpretieren als die Bauherren, die nur eine Dusche im Dachgeschoss einbauen oder eine Mauer zum Nachbargrundstück um 20 Zentimeter erhöhen möchten.

Der ablehnende Bescheid der Ordnungsbehörde muss immer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein. In dieser Belehrung wird der Antragsteller darauf hingewiesen, dass er Widerspruch einlegen oder gleich Klage erheben kann. Eine Rechtsschutzversicherung kann bei guten Aussichten auf Erfolg sowohl die Übernahme der Kosten für das Widerspruchsverfahren als auch für die Kosten des streitigen Verfahrens zusagen.

Genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen im Gesetz finden

Ein Blick in den Bebauungsplan und in die Gesetze kann schon für eine erste Klärung in einem Verwaltungsverfahren sorgen. In der Bauordnung und im Baugesetzbuch stehen Definitionen zu den einzelnen Flächen der Gemeinde. Diese sind in Wohngebiete, Industrieflächen und viele andere Gebiete unterteilt. Im Gesetz steht auch, welche Bauten auf diesen Flächen genehmigt werden müssen. Ebenso finden sich genaue Vorgaben zur Höhe und Geschosszahl, in deren Rahmen bauliche Veränderungen erlaubt werden können.

Genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen gehören zum Baurisiko und sind im Regelfall nicht über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
 

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