Gerichtsbarkeit Rechtsschutzversicherung

Bevor ein Antrag für eine Deckungszusage für einen Prozess bei einer Rechtsschutzversicherung gestellt werden kann, muss die richtige Gerichtsbarkeit gefunden werden.

In diesem Land gibt es viele verschiedene Gerichtswege. Es gibt die so genannten ordentlichen Gerichte und die Verwaltungsgerichte. Fast für jeden Streitfall ist eine andere Gerichtsbarkeit zuständig. Vor den ordentlichen Gerichten finden die Zivil- und die Strafprozesse statt. Alle Streitigkeiten mit Behörden und der übrigen so genannten Obrigkeit werden vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen. Neben diesen Gerichtszweigen gibt es noch die Arbeits- und die Sozialgerichte. Einige Zivilgerichte verfügen über spezielle Kammern, die in Handelssachen entscheiden.

Der Rechtsschutzversicherung die passende Gerichtsbarkeit nennen

Damit eine Rechtsschutzversicherung über die Kostenzusage für ein Verfahren entscheiden kann, müssen die Mitarbeiter der Versicherung alle wichtigen Fakten und auch die Gerichtsbarkeit kennen. Die Erfolgsaussichten des Prozesses sind ausschlaggebend für die Entscheidung der Rechtsschutzversicherung. Doch auch alle anderen Prozessvoraussetzungen müssen stimmig sein.

Daher kann ein Verfahren nur gegen den richtigen Beklagten vor der passenden Gerichtsbarkeit gewonnen werden. Stimmen diese Prozessvoraussetzungen nicht, so werden Klagen auch ohne Prüfung der materiellen Anspruchsgrundlagen im Vorfeld abgewiesen. Daher kann eine Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage nur für einen Prozess vor der zuständigen Gerichtsbarkeit geben.

Gerichtsbarkeiten und Instanzen

Alle Gerichtsbarkeiten in diesem Land verfügen über mehr als eine Instanz. Bei den ordentlichen Gerichten gibt es die Amts-, die Landes- und die Oberlandesgerichte. Das letzte Wort in vielen Fragen hat der Bundesgerichtshof. Die Arbeits- und Sozialgerichte haben diesen Instanzenzug auch. Das Bundesarbeits- und das Bundessozialgericht agieren aber völlig unabhängig vom Bundesgerichtshof. Das Bundesverwaltungsgericht bildet die oberste Instanz im Verwaltungsgerichtszug.

Neben verwaltungsrechtlichen Problemen gibt es im öffentlichen Recht auch verfassungsrechtliche Fragen. Urteile in allen verfassungsrechtlichen Streitigkeiten fällt der Bundesgerichtshof, der aber keine Superrevisionsinstanz für die anderen Bundesgerichte ist. Daher kann eine Rechtsschutzversicherung im Falle einer Grundrechtsverletzung auch eine Deckungszusage für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geben.
 

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