Gerichtskosten Rechtsschutzversicherung

Nicht immer einigen sich Menschen friedlich. Hin und wieder eskalieren Streitfragen, die nur noch ein Richter vor dem Zivilgericht klären kann. Denn erst nach einem rechtskräftigen Urteil kehrt wieder Rechtsfriede ein. Doch ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten kostet Geld.

Nicht nur der Anwalt muss nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlt werden, auch das Gericht verlangt eine Gerichtsgebühr, die nach dem Gerichtskostengesetz festgelegt wird. Alle diese Kosten können von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Vor jedem gerichtlichen Streitverfahren gibt eine Rechtsschutzversicherung eine so genannte Deckungszusage. Diese Zusage umfasst den Kostenrahmen, der im Laufe einer Instanz anfallen kann. Auch die Gerichtskosten sind in der Deckungszusage inbegriffen.

Ohne Einzahlung der Gerichtskosten kein Prozess

Eine bei Gericht eingereichte Klage wird der Beklagtenseite nur zugestellt, wenn die Gerichtskosten eingezahlt sind. Diese Gerichtskosten werden entweder seitens der Justizkasse in Rechnung gestellt oder vorab als elektronische Gerichtsmarke eingezahlt. Die Nummer der elektronischen Marke wird auf der Klage vermerkt. Die Justizkasse kann nachprüfen, ob die im Internet bestellte Marke auch bezahlt wurde.

Sobald die Gerichtskosten verbucht sind, wird die Klage nach Zustellung auch rechtshängig. Ab Rechtshängigkeit besteht ein laufendes Prozessverhältnis zwischen Kläger und Beklagtem. Daher sind die Gerichtskosten von besonderer Bedeutung für jeden Prozess - ohne gezahlte Gebühr gibt es kein Verfahren. Einzige Ausnahme hiervon kann eine Klage im Wege der Prozesskostenhilfe sein. In der Regel zahlt eine Rechtsschutzversicherung nach Beendigung des Verfahrens je nach Ausgang des Prozesses die Gerichtskosten. Wird die Klage aber gewonnen, muss ohnehin der Beklagte alle Kosten tragen.

Gerichtskosten immer für eine Instanz

Gerichtskosten müssen immer für eine Instanz in Abhängigkeit zum Streitwert gezahlt werden. Je höher der Streitwert ist, desto teurer sind die Gerichtskosten. Wird ein Prozess, für den es eine Deckungszusage gegeben hat, wider Erwarten verloren, so trägt die Rechtsschutzversicherung neben den Anwaltskosten auch die gesamten Gerichtskosten. Im Regelfall rechnen die Anwälte direkt über die Versicherungen ab, nur eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung muss der Versicherungsnehmer an den Anwalt zahlen.
 

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