Grundstücks Rechtsschutz

Mit einem Grundstücks Rechtsschutz, welcher auch Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz genannt wird, ist ein sogenannter Teilbereich einer Rechtsschutzversicherung gemeint, wo es im Rahmen des Individualrechts in erster Linie darum geht, anfallende Kosten eines eventuellen Rechtsstreits abzudecken. Deutlicher ausgedrückt dient der Grundstücks Rechtsschutz zur Wahrnehmung aller rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsrechten sowie alle weiteren dinglichen Rechte, welche jedoch unmittelbar mit dem Grundstück, vorhandenem Gebäude oder Teil des Gebäudes in Zusammenhang stehen.

Den Grundstücks Rechtsschutz kann man entweder einzeln oder aber auch in Kombination mit einem Privatrechtsschutz abschließen.

Welche Eigenschaften sind über einem Grundstücks Rechtsschutz versichert?

In aller Regel sind Sie als Versicherungsnehmer sowie Ihre Familienangehörigen in der Grundstücks Rechtsschutz Versicherung in der Eigenschaft als:

  • Besitzer oder Eigentümer eines Grundstücks sowie Gebäudes
  • Als Vermieter oder Verpächter einer Wohnung, eines Gebäudes oder Grundstücks (Vermieterrechtsschutz)
  • Auch für Pächter, Mieter oder Nutzungsberechtigter sichert der Grundstücks Rechtsschutz Sie als Versicherungsnehmer (einschließlich Familienangehöriger) ausreichend ab.

Welche Kosten sind durch den Grundstücks Rechtsschutz abgesichert?

Mit dem Grundstücks Rechtsschutz sind Sie als Versicherungsnehmer (einschließlich Familienangehöriger) für folgende Kosten, welche im Falle eines Rechtsstreits anfallen, können bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt:

  • Alle anfallenden Kosten für einen Rechtsanwalt, um mit dessen Hilfe Ihr eigenes Recht durchsetzen zu können.
  • Auch anfallende Kosten eines Sachverständigen oder Gutachters sind mit abgesichert.
  • Das Gleiche trifft natürlich auch auf die anfallenden Gerichtskosten und Auslagen für Zeugen zu.

Wie sieht es beim Grundstücks Rechtsschutz mit Stellplätzen und Garagen aus?

Im Regelfall sind die zur Wohnung oder Haus gehörenden Garagen oder Stellplätze mit in dem Grundstücks Rechtsschutz abgedeckt. Dies sollte man aber zur Sicherheit vor Vertragsabschluss noch einmal genauer prüfen, um im Streitfall nicht mit Problemen konfrontiert zu werden.
 

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