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Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen? In
der Rechtsschutzversicherung gelten als versicherte Personen: Versicherungsnehmer Ehepartner,
oder der in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner (sofern im Vertrag namentlich
genannt) Kinder, die im selben Haushalt wohnen (Altersgrenzen weicht
je nach Anbieter ab, kann im Vergleich zwischen 18 - 25 sein, auf jeden Fall endet
der Einschluss für die Kinder ab dem Sie einen Beruf haben und selbst Geld verdienen)
Sofern
Sie eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung haben, sind alle Fahrer des in der
Rechtsschutzversicherung genannten Fahrzeuges eingeschlossen, die für die Nutzung
des Fahrzeuges eine Erlaubnis haben
Bei einer Singlerechtsschutz
Versicherung, ist nur der Versicherungsnehmer und wie oben genannt
die berechtigten Fahrer versichert (sofern Verkehrsrechtsschutz Versicherung abschlossen).
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einschließen?
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zu beachten?
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