RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG VERSICHERTE PERSONEN

 

Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen?

 

In der Rechtsschutzversicherung gelten als versicherte Personen:

  • Versicherungsnehmer

  • Ehepartner, oder der in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner (sofern im Vertrag namentlich genannt)

  • Kinder, die im selben Haushalt wohnen (Altersgrenzen weicht je nach Anbieter ab, kann im Vergleich zwischen 18 - 25 sein, auf jeden Fall endet der Einschluss für die Kinder ab dem Sie einen Beruf haben und selbst Geld verdienen)

Sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung haben, sind alle Fahrer des in der Rechtsschutzversicherung genannten Fahrzeuges eingeschlossen, die für die Nutzung des Fahrzeuges eine Erlaubnis haben

Bei einer Singlerechtsschutz Versicherung, ist nur der Versicherungsnehmer und wie oben genannt die berechtigten Fahrer versichert (sofern Verkehrsrechtsschutz Versicherung abschlossen).

 

Weitere Informationen:
Ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Welche Bereiche kann ich in die Rechtsschutzversicherung einschließen?
Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?
Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen?
Was ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu beachten?
Was ist im Schadensfall bei der Rechtsschutzversicherung zu beachten?
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung kündigen?

 

Jetzt online vergleichen und sparen!

Rechtsschutzversicherung Vergleich Arbeitnehmer

Rechtsschutzversicherung Vergleich Firma, Vermietung

<