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Was ist im Schadensfall bei der Rechtsschutzversicherung zu beachten?Im Vergleich zu anderen Versicherungen ist bei der Rechtsschutzversicherung nicht wie üblich eine Schadensmeldung per Formular erforderlich. Wenn man bei der Rechtsschutzversicherung einen Schadensfall hat, legt man den Versicherungsschein beim Rechtsanwalt vor. Hier wird dann geprüft, ob der Versicherer die Deckung übernimmt. Die Schadensaufwendungen, die von der Rechtsschutzversicherung beglichen werden müssen, steigen stetig. Um das Beitragsniveau einigermaßen halten zu können, ist eine Selektion von schadensträchtigen Kunden unvermeidbar. Daher ist es sinnvoll, dass Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nicht bei jeder "Kleinigkeit" in Anspruch nehmen. Ansonsten kann es vorkommen, dass Ihnen die Versicherung den Vertrag kündigt. In diesem Fall ist es sehr schwierig, bei einer anderen Gesellschaft wieder eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Daher versuchen Sie wenn möglich, Ihre Streitigkeiten im erstmal anderweitig zu bereinigen und erst wenn alle Stricke reißen Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Keine Angst, beim ersten Schaden wird Ihnen noch keiner kündigen. Wenn Sie aber im Vergleich in einem Jahr zwei Schäden Ihrer Rechtsschutzversicherung melden, ist die Gefahr einer Kündigung groß. Dies soll aber nicht heißen, dass man dann auf den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung verzichten kann. Man sollte nur wie erwähnt vorher genau abschätzen, ob man diesen Vertrag nutzten muss, oder ob es auch anders geht. Fazit: Nehmen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nur dann in Anspruch, wenn sich der Streit nicht anderweitig schlichten lässt, oder wenn Sie bisher Ihren Vertrag nicht oder nur sehr selten genutzt haben.
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