Korrespondenzanwalt Rechtsschutzversicherung

Im Leben eines Menschen geschehen mitunter Dinge, welche sehr schnell zu Streitigkeiten führen können, welche mitunter so weit gehen, dass der Rat eines Rechtsanwalts unumgänglich wird. Gut, wenn Sie in solch einem Fall auf eine entsprechende Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen können, denn für all diejenigen, welche über keine derartige Versicherung verfügen, dürfte es im Extremfall mitunter zu ernsthaften finanziellen Problemen kommen.

Das Gleiche trifft auf einen Korrespondenzanwalt zu, welchen Sie immer dann bestellen können, wenn zwischen Ihrem eigentlichen Wohnsitz und dem für einen Prozess zuständigen Gericht mehr, als 100 Kilometer Luftlinie liegt.

Was bedeutet der Begriff Korrespondenzanwalt eigentlich?

Hierbei handelt es sich um einen Rechtsanwalt, welcher lediglich die erforderliche Korrespondenz (einschließlich Schriftverkehr) zwischen Ihnen (Mandant) sowie dem juristischen Beistand (Prozessanwalt) am Ort des Streitfalls führt. Allerdings wird ein Korrespondenzanwalt oder auch Verkehrsanwalt keine juristische Vertretung im Falle eines Gerichtsprozesses in der Form einer anwaltlichen Vertretung vor Gericht übernehmen, da dieses nicht zu dem Zuständigkeitsbereich eines Korrespondenzanwalts gehört.

Im Klartext bedeutet der Begriff Korrespondenzanwalt: Für den Fall, dass ein zwingend erforderlicher Gerichtsprozess geführt werden muss, welcher jedoch bei einem dafür zuständigen Gericht stattfindet, welches mehr als 100 Kilometer vom eigentlichen Wohn- oder Geschäftssitzes entfernt ist, dürfte es für Sie (Versicherungsnehmer) äußerst schwierig werden Ihren juristischen Beistand (Prozessanwalt) mit allen erforderlichen Informationen zu versehen. In einem solchen Fall übernimmt ein Korrespondenzanwalt diese Aufgabe.

Die wichtigsten Aspekte von einem Korrespondenzanwalt

Die Hauptaufgabe von einem Korrespondenzanwalt liegt darin, den gesamten Schriftverkehr zwischen Ihrem Wohn- oder Geschäftssitz sowie dem juristischen Beistand des am Prozessort zuständigen Prozessanwalts zu übernehmen.
Das bedeutet in der Praxis: Ein Korrespondenzanwalt versorgt den für Sie am Gericht zuständigen Prozessanwalt mit allen erforderlichen Informationen, welche für den Prozess (Verteidigung) von Bedeutung sein könnten.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Dresdner, welcher vor dem Landgericht Hamburg einen sogenannten Schadensersatzprozess führen muss, beauftragt einen in Dresden ansässigen Rechtanwalt (Vertrauensanwalt). Allerdings wird der Anwalt des Vertrauens nicht persönlich vorm Landgericht Hamburg auftreten, sondern einen in Hamburg ansässigen Anwalt beauftragen, den juristischen Beistand zu übernehmen, wobei er diesen mit allen für den Prozess wichtigen Informationen ausstattet.

Das heißt, der in Hamburg ansässige Anwalt fungiert in diesem Fall als Prozessanwalt, wogegen der Anwalt in Dresden lediglich als Korrespondenzanwalt in Erscheinung tritt. Die hierfür anfallenden Kosten werden in aller Regel durch die Rechtsschutzversicherung übernommen, allerdings nur dann, wenn die Entfernung zwischen Wohnort des Versicherungsnehmers und zuständigem Gericht mehr als 100 Kilometer Luftlinie beträgt.
 

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