Lebenspartner Rechtsschutzversicherung

Die Lebenspartnerschaft ist das Pendant zur bürgerlichen Ehe. Daher gelten auch viele Bestimmungen, die für die Ehe im Laufe der Jahre entwickelt worden sind, für die Lebenspartnerschaft. Dieser Grundsatz ist im Lebenspartnerschaftsgesetz nachzulesen. Dennoch sind viele Bestimmungen auch durch Richterrecht entstanden.

Da sich Lebenspartner wie Ehepartner nach einem Auseinanderleben trennen können, lohnt sich für beide dennoch eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung. In diesem Fall sollte aber der Lebenspartner des Versicherungsnehmers namentlich im Antrag/Police genannt werden, ansonsten könnte es womöglich zu Problemen im Streitfall kommen. Es kann zwar auch jeder einen eigenen Vertrag abschließen, zwei getrennte Single-Verträge sind aber deutlich teurer als ein Familien-Vertrag.

Lebenspartner in der Rechtsschutzversicherung

Hat einer der beiden Lebenspartner eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so sind mit diesem Vertrag in der Regel auch die Familienmitglieder versichert, außer hierbei handelt es sich um einen Singlevertrag. Kinder, angenommene und adoptierte Kinder und der Lebenspartner können so von einer Rechtsschutzversicherung profitieren.

Lebenspartner können immer wieder mit streitigen Fragen im Alltag konfrontiert werden. Die Gleichstellung zu den Partnern in einer Ehe steht immer wieder auf dem gerichtlichen Prüfstand. Daher beschäftigen sich häufig die obersten Gerichte mit diesen Fragen. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht haben im Laufe der Jahre viele Seiten der Lebenspartnerschaft beleuchtet. Doch die Kosten für die Verfahren können sehr hoch sein. Vor dem Gang zum Bundesgerichtshof liegen zwei weitere Instanzen. Das bedeutet, dass in ungeklärten Fragen die Kosten für drei Instanzen entstehen können. Eine Rechtsschutzversicherung kann alle diese Kosten bei Aussicht auf Erfolg übernehmen.

Status Lebenspartner als Rechtsfrage

Schon die Kosten für die erste Instanz können je nach Streitwert sehr hoch sein. Der eigene Anwalt und die Gerichtskosten müssen gezahlt werden. Denn ohne eingezahlte Gerichtskosten wird keine Klage zugestellt. Auch Anwälte arbeiten heute in der Regel erst nach der Zahlung eines angemessenen Vorschusses. Diese Kosten trägt eine Rechtsschutzversicherung entsprechend der Deckungszusage. Für jede Instanz entstehen erneut Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Nur mit einer guten Rechtsschutzversicherung ist ein Gang durch die Instanzen finanzierbar.
 

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