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Abwehr von Schadenersatzansprüchen RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Abwehr von SchadenersatzansprüchenDie Abwehr von Schadenersatzansprüchen, soweit sie nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen, ist in der Rechtsschutzversicherung nicht eingeschlossen. Eine Abwehr oder Regulierung von Schadenersatzansprüchen wird durch eine dem Risiko entsprechenden Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht, Tierhaftpflicht, Kfz-Haftpflicht) übernommen. Sofern ein Gerichtsprozess angestrebt wird, obliegt die Führung ebenfalls der Haftpflichtversicherung.
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