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Altenteiler RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
AltenteilerEin Altenteiler ist, wer überwiegend von Geld- und/oder Naturalleistungen aus einem land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb lebt und dessen Inhaber er früher war. Ausschlaggebend für die Mitversicherung in der Rechtsschutzversicherung ist nicht der Wohnsitz des Altenteilers auf diesem ehemaligen Betrieb.
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