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Anstellungsverträge RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
AnstellungsverträgeEin gesetzlicher Vertreter einer juristischer Personen (z.B. GmbH-Geschäftsführer) unterliegt bei einer Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber nicht dem Arbeitsrecht. Über solche Anstellungsverträge ist Ihm der Zugang zu den Arbeitsgerichten verwehrt und er muss ggf. mit vollem Prozesskostenrisiko vor den ordentlichen Gerichten streiten. Der Arbeits-Rechtsschutz erbringt für diese Person keine Deckung in der Rechtsschutzversicherung. Diese ist nur über ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz versicherbar.
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