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Baurisiko RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
BaurisikoDas Baurisiko ist in der Rechtsschutzversicherung nicht eingeschlossen. Hierzu gehören Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes. Ebenso die Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder die genehmigungspflichtige bauliche Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, welches sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt. Ausgeschlossen sind auch Streitigkeiten rund um die Finanzierung aller derartiger Vorhaben. Dies können Streitigkeiten aus dem notariellen Kaufvertrag ebenso sein, wie aus Bauwerkverträgen, im Zusammenhang mit Architektenleistungen oder Bankdarlehen. Der Kauf eines gebrauchten Hauses oder einer Eigentumswohnung fällt nicht unter den Baurisiko und ist somit in der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen. Auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Anschaffungen, die nicht wesentliche Bestandteile des Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils werden, wie etwa Einbauküchen, Einrichtungsgegenstände, Beleuchtungskörper, sind versichert.
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