Beginn Rechtsschutzversicherung

 

Beginn Rechtsschutzversicherung

 

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Beginn

Der Beginn einer Rechtsschutzversicherung kann von Ihnen frei festgelegt werden und muss nicht zwingend der Monatserste sein. Dies kann aber frühestmöglich der Tag sein, an dem der Antrag bei dem Versicherungsunternehmen eingeht, bzw. teilweise auch einen Tag darauf.

Bitte achten Sie darauf, dass die fälligen Beiträge fristgerecht bezahlt werden, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet sein könnte. Daher am Besten eine Lastschrift erteilen. Dann werden diese einfach und rechtzeitig von Ihrem Konto abgebucht.

Sofern für die versicherte Rechtsschutzart eine Wartezeit vereinbart ist, beginnt die Leistungspflicht der Versicherung erst nach Ablauf dieser Wartezeit.

 

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