Deckung Rechtsschutzversicherung

 

Deckung Rechtsschutzversicherung

 

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Deckung

Die Deckung, bzw. Versicherungsschutz für die Rechtsschutzversicherung erhalten Sie, wenn ein Rechtsschutzfall im versicherten Zeitraum eintritt, unter die vertraglich vereinbarten Bereiche, Eigenschaften und Leistungsarten fällt, keine ausgeschlossene Rechtsangelegenheit darstellt und für den jeweiligen Verfahrensabschnitt Erfolgsaussichten aufweist.

Hierbei nehmen Sie Ihre Police mit zu Ihrem Rechtsanwalt. Dieser prüft dann diese Angelegenheit und wendet sich diesbezüglich dann an Ihre Rechtsschutzversicherung.

Eine Schadensanzeige in bekannter Form wie z. B. bei einer Haftpflicht-, oder Hausratversicherung ist hier nicht erforderlich.

 

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