Ehrenamt Rechtsschutzversicherung

 

Ehrenamt Rechtsschutzversicherung

 

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Ehrenamt

Wenn eine versicherte Person ein Ehrenamt ausübt ist diese solange Sie dem privaten Bereich zuzuordnen ist im Rahmen einer privaten Rechtsschutzversicherung eingeschlossen.

Geringe Aufwandsentschädigungen stehen einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht entgegen. Ist die ehrenamtliche Tätigkeit allerdings einer echten Funktion gleichzusetzen, wie z. B. bei dem ehrenamtlichen Vorstand, dann ist hier eine Risikosituation gegeben, die einem gewerblichen Risiko entspricht und dementsprechend zusätzlich versichert werden muss.

 

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