Erbschaft Rechtsschutzversicherung

 

Erbschaft Rechtsschutzversicherung

 

Übersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

 

Erbschaft

Ändert sich die Rechtslage für den Versicherungsnehmer, oder einer mitversicherten Person (z.B. Erbfall, Geburt eines Kindes, Trennung) durch ein vom Willen des Versicherungsnehmers unabhängiges Ereignis, besteht Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht durch Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts (oder Notars), auch in ausländischem Recht, falls dies nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt.

Die Erstberatung wegen vom Sozialamt übergeleiteter Unterhaltsansprüche wird von mancher Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Entfaltet der Rechtsanwalt über die reine Beratung hinaus eine Vertretungstätigkeit, z.B. anlässlich eines Erbfalls, ist die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht eintrittspflichtig.

 

Jetzt online vergleichen und sparen!

Rechtsschutzversicherung Vergleich Arbeitnehmer

Rechtsschutzversicherung Vergleich Firma, Vermietung