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ErstberatungUnter Erstberatung versteht man in der Rechtsschutzversicherung die erste anwaltliche Beratung, für die in der Regel nicht mehr als EUR 180,00 durch den Anwalt berechnet werden kann. Einige Versicherungsgesellschaften verzichten auf die Anrechnung einer Selbstbeteiligung, wenn die Erstberatung zur Erledigung des Rechtsschutzfalles führt.
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