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Familien Rechtsschutzversicherung Übersicht
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- Y - Z FamilienBei
einer Familien Rechtsschutzversicherung sind folgende Personen versichert: -
Versicherungsnehmer
- Ehepartner, oder der im Versicherungsschein genannte
und in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende nichteheliche
Lebenspartner (auch gleichgeschlechtlich)
- Ledige Kinder des Versicherungsnehmers,
oder des Lebenspartners ohne Altersgrenze (längstens bis zum dem Tag, in
dem Sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben
und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten)
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