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GefahrenerhöhungUnter Gefahrenerhöhung versteht man in der Rechtsschutzversicherung, wenn sich nach Vertragsabschluss eine Änderung durch den Versicherungsnehmers ergibt, die zu einem höheren Beitrag führt oder die Versicherbarkeit insgesamt in Frage stellt. In diese Fall kann die Rechtsschutzversicherung ab dem Zeitpunkt der Gefahrenerhöhung den höheren Beitrag verlangen. Sofern das durch die Änderung neu entstandene Risiko nicht mehr versicherbar wäre, kann die Rechtsschutzversicherung innerhalb eines Monats nach Kenntnis hiervon mit Frist von einem Monat den Vertrag aufheben. Eine Gefahrenerhöhung ist der Versicherungsgesellschaft innerhalb eines Monats nach Eintritt zu melden, ansonsten ist der Versicherungsschutz gefährdet.
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