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Gegner RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
GegnerBei Streitigkeit bezeichnet man die andere Seite als Gegner. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (Ausnahme Arbeitsgericht in der 1. Instanz) muss die ganz oder teilweise unterliegende Partei auch die vom Gegner für die Rechtsverfolgung aufgewandten Kosten übernehmen. Über deren Umfang wird durch das Gericht im Rahmen der Kostenfestsetzung entschieden. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Regelfall die eigenen und auch die zugunsten des Gegners festgesetzten Kosten.
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