Gerichtskosten Rechtsschutzversicherung

 

Gerichtskosten Rechtsschutzversicherung

 

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Gerichtskosten

Die Höhe der Gerichtskosten hängt vom Streitwertes ab. In Straf- und Bussgeldverfahren auch nach der Höhe der verhängten Strafe oder Busse. Ferner fallen Auslagen wie Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige oder Dolmetscher an.

In Deutschland und in vielen anderen Ländern richtet sich die Pflicht, diese Kosten ganz oder teilweise zu tragen, nach dem Ausgang des Verfahrens. Bei Mittellosigkeit eines Prozessgegners treffen aber nicht nur die eigenen Anwaltskosten auf den Kläger, sondern auch die Gerichtskosten.

Bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten hat jede Partei in der ersten Instanz unabhängig vom Ausgang des Verfahrens die eigenen Kosten selbst zu tragen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Regelfall die Kosten, sofern Sie unter die versicherten Rechtsangelegenheiten fallen.

 

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