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Gewerbe-Rechtsschutz RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Gewerbe-RechtsschutzDer Gewerbe-Rechtsschutz umfasst die im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Der Privat-Rechtsschutz kommt für diese Art von Streitigkeiten nicht auf, sofern Ihr Umsatz/Einkommen eine bestimmte Höhe (meist EUR 12.000,00 jährlich) übersteigt. Grundsätzlich kann man hier nur den gewerblichen, oder aber auch den privaten Bereich versichern.
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