Gewerbe-Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung

 

Gewerbe-Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung

 

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Gewerbe-Rechtsschutz

Der Gewerbe-Rechtsschutz umfasst die im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers.

Der Privat-Rechtsschutz kommt für diese Art von Streitigkeiten nicht auf, sofern Ihr Umsatz/Einkommen eine bestimmte Höhe (meist EUR 12.000,00 jährlich) übersteigt.

Grundsätzlich kann man hier nur den gewerblichen, oder aber auch den privaten Bereich versichern.

 

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