Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung

 

Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung

 

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Grundstücks-Rechtsschutz

Ein Grundstücks-Rechtsschutz dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.

In der Regel wird in der Grundstücks-Rechtsschutz der Versicherungsnehmer und dessen Familie in der im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als:

  • Eigentümer
  • Vermieter (auch als Eigentümer)
  • Verpächter (auch als Eigentümer)
  • Mieter
  • Pächter
  • Nutzungsberechtigter

von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen versichert. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder Kfz-Abstellplätze sind dabei meist mit eingeschlossen.

 

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