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Grundstücks-Rechtsschutz RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Grundstücks-RechtsschutzEin Grundstücks-Rechtsschutz dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. In der Regel wird in der Grundstücks-Rechtsschutz der Versicherungsnehmer und dessen Familie in der im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als:
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen versichert. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder Kfz-Abstellplätze sind dabei meist mit eingeschlossen.
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