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Häusliche Gemeinschaft RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Häuslicher GemeinschaftUnter häuslicher Gemeinschaft versteht man in der Rechtsschutzversicherung eine Person, die laut Einwohnermeldeamt in einer vom Versicherungsnehmer bewohnten Wohnung, oder Haus lebt. Sofern diese Person in die Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen werden soll, muss Sie im Versicherungsschein namentlich genannt werden. Dies ist aber nur erforderlich, wenn diese Person nicht mit dem Versicherungsnehmer verheiratet ist.
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