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KapitalanlagegeschäfteStreitigkeiten um getätigte Kapitalanlagegeschäfte in nicht gewerblichen Umfang, sind im Regelfall über den Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen. Ausgeschlossen hiervon sind jedoch solche Kapitalanlagegeschäfte, die nicht mit Ihrem eigenem, sondern Geld aus einem hierfür abgeschlossenen Darlehen stammt.
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