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Kinder RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
KinderZu den mitversicherten Kindern der Familie des Versicherungsnehmers zählen nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-. Pflege- und Stiefkinder. Die häusliche Gemeinschaft mit dem VN ist nicht nötig. Diese ledigen Kinder sind im Regelfall solange in die Rechtsschutzversicherung eingeschlossen, bis Sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Bei einer Single-Rechtsschutzversicherung, ist nur der Versicherungsnehmer eingeschlossen.
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