Kostenrisiko Rechtsschutzversicherung

 

Kostenrisiko Rechtsschutzversicherung

 

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Kostenrisiko

Unter Kostenrisiko versteht man das finanzielle Risiko einer Prozesspartei, die sie bei ungünstigem Ausgang des Verfahrens neben dem Unterliegen in der Hauptsache zusätzlich treffen kann.

Ausser den eigenen Anwaltskosten sind die des Gegners ebenso zu berücksichtigen wie die Gerichtskosten einschließlich der Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen. Als Faustregel sollten die Kosten für 2 Instanzen (also einschließlich der Berufungsinstanz) veranschlagt werden. Im der Regel trägt die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko eines Verfahrens.

 

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