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Miet-Rechtsschutz RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Miet-RechtsschutzDer Mietrechtsschutz dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. In der Regel versichert die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer und dessen Familie in der im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als:
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder Kfz-Abstellplätze sind in der Regel mitversichert. Der Miet-Rechtsschutz kann sowohl als eigenes, oder aber auch als Kombination mit anderen Risiken in die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
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