Nachbarschaftsrecht Rechtsschutzversicherung

 

Nachbarschaftsrecht Rechtsschutzversicherung

 

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Nachbarschaftsrecht

Unter Nachbarschaftsrecht versteht man in der Rechtsschutzversicherung im Regelfall nachbarrechtliche Auseinandersetzungen wie sie Mieter oder Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken untereinander haben können.

Um nachbarrechtliche Ansprüche zu verwirklichen, muss nicht zwingend eine gemeinsame "Grenze" gegeben sein. Massgeblich ist, dass durch Dritte das eigene Eigentum oder der Gebrauch der Mietsache eingeschränkt wird (z. B. Lärmbelästigung, Bäume oder Sträucher auf der Grenze, unberechtigtes Parken).

 

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