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Nebenklage RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
NebenklageIm Strafverfahren kann sich der durch eine rechtswidrige Tat Verletzte der öffentlichen Klage über eine Nebenklage anschließen. Im Rahmen des aktiven Straf-Rechtsschutz trägt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die dem Opfer einer Gewaltstraftat entstehenden Kosten der Nebenklage vor deutschen Gerichten. Im Rahmen des passiven Straf-Rechtsschutz übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel diese Kosten, sofern der Versicherungsnehmer zur Kostenübernahme verpflichtet ist.
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