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Nichtehelicher Partner RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Nichtehelicher PartnerEin nichtehelicher Partner (auch gleichgeschlechtlich), kann in die Familien- Rechtsschutzversicherung beitragsfrei eingeschlossen werden. Hierzu muss er aber auf der Police namentlich genannt werden. Bei einer Single- Rechtsschutzversicherung ist jeweils nur der Versicherungsnehmer eingeschlossen. Diese kann aber gegen Mehrbeitrag auf einen Familienvertrag erweitert werden.
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