Nichtehelicher Partner Rechtsschutzversicherung

 

Nichtehelicher Partner Rechtsschutzversicherung

 

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Nichtehelicher Partner

Ein nichtehelicher Partner (auch gleichgeschlechtlich), kann in die Familien- Rechtsschutzversicherung beitragsfrei eingeschlossen werden. Hierzu muss er aber auf der Police namentlich genannt werden.

Bei einer Single- Rechtsschutzversicherung ist jeweils nur der Versicherungsnehmer eingeschlossen. Diese kann aber gegen Mehrbeitrag auf einen Familienvertrag erweitert werden.

 

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