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Opfer-Rechtsschutz RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Opfer-RechtsschutzDer Opfer-Rechtsschutz ist mittlerweile bei fast jeder Rechtsschutzversicherung eingeschlossen. Dies ist ein aktiver Straf-Rechtsschutz als Opfer einer in Deutschland verübten Gewaltstraftat im Strafprozess gegen den Täter (Nebenklage und Unterstützung des Opfers als Zeuge durch einen Anwalt).
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