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Revision RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
RevisionDas Rechtsmittel der Revision ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. besondere Zulassung). Die damit angegriffene Entscheidung wird lediglich in rechtlicher, nicht in tatsächlicher, Hinsicht überprüft. Verstöße gegen grundlegende Verfahrensvorschriften sind absolute Revisionsgründe. Im Rahmen des Versicherungsschutzes übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die mit einer Revision verbundenen Kosten, soweit hierfür Erfolgsaussichten bestehen.
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