Schiedsgutachten Rechtsschutzversicherung

 

Schiedsgutachten Rechtsschutzversicherung

 

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Schiedsgutachten

Für die Prüfung der Erfolgsaussichten bei der Rechtsschutzversicherung gibt es das Schiedsgutachten und den Stichentscheid.

Um die Versichertengemeinschaft nicht mit unnötigen Kosten zu belasten, kann der Versicherungsschutz versagt werden, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Die Entscheidung der Rechtsschutzversicherung wird dem Versicherungsnehmer in der Regel unverzüglich unter Angabe der Gründe mitgeteilt.

Bei einer Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussichten kann unter Umständen der für den Versicherungsnehmer tätige oder zu beauftragende Anwalt auf Kosten des Rechtsschutzversicherung eine begründete Stellungnahme darüber abgeben, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen nicht mutwillig erscheint und hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Dieser Stichentscheid ist für beide Teile bindend, sofern er nicht offenbar von der wirklichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.

 

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