Spezial-Straf-Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung

 

Spezial-Straf-Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung

 

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Spezial-Straf-Rechtsschutz

Im beruflichen Bereich kann es schnell zum Vorwurf von Vorsatzstraftaten kommen. Der Versicherungsschutz über den "normalen" Straf-Rechtsschutz stößt hier schnell an seine Grenzen, da für Vorsatztaten kein Versicherungsschutz gewährt wird.

Im Spezial-Straf-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt.

Versicherungsschutz besteht solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldgescheiden) ist vorsätzliches Handeln mitversichert.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz umfasst:

  • Verteidigung der Versicherten im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Verteidigung in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren
  • Zeugenbeistand in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn der Versicherte als Zeuge vernommen werden und die Gefahr einer Selbstbelastung befürchten muss
  • Verwaltungsrechtliche Tätigkeiten des Rechtsanwaltes, welche dazu dienen, die Verteidigung in eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, die vom Versicherungsschutz erfasst werden, zu unterstützen
  • Umfassende Kostenübernahme einschließlich der Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und Sachverständigen

Als Rechtsschutzfall für die Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Versicherten.

 

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