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Spezial-Straf-Rechtsschutz RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Spezial-Straf-RechtsschutzIm beruflichen Bereich kann es schnell zum Vorwurf von Vorsatzstraftaten kommen. Der Versicherungsschutz über den "normalen" Straf-Rechtsschutz stößt hier schnell an seine Grenzen, da für Vorsatztaten kein Versicherungsschutz gewährt wird. Im Spezial-Straf-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. Versicherungsschutz besteht solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldgescheiden) ist vorsätzliches Handeln mitversichert. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz umfasst:
Als Rechtsschutzfall für die Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Versicherten.
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