Vermieter-Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung

 

Vermieter-Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung

 

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Vermieter-Rechtsschutz

Der Vermieter-Rechtsschutz dient bei der Rechtsschutzversicherung für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.

In der Regel versichert die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer und dessen Familie in der im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als:

  • Eigentümer
  • Vermieter (auch als Eigentümer)
  • Verpächter (auch als Eigentümer)
  • Mieter
  • Pächter
  • Nutzungsberechtigter

von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind dabei im Regelfall mit eingeschlossen.

 

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