Versicherungsfall Rechtsschutzversicherung

 

Versicherungsfall Rechtsschutzversicherung

 

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Versicherungsfall

Nicht jede Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist ein Versicherungsfall für den in der Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt wird. Hierbei spielt es oft eine wesentliche rolle, ob der Versicherungsfall überhaupt im versicherten Zeitraum eingetreten ist.

Grundsätzlich löst ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften durch den Versicherungsnehmer oder einen anderen den Versicherungsfall aus. Bei einem Mietverhältnis z.B. das Vorliegen eines zur Mietminderung berechtigenden Mangels oder der nicht vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache.

Ein allgemeiner Beratungsbedarf, wirtschaftliche Erwägungen usw. stellen deshalb keinen Versicherungsfall dar.

Maßgebend bei mehreren Versicherungsfällen ist der erste oder der Beginn bei einem sich über einen Zeitraum erstreckenden Versicherungsfall. Erhält z.B. ein Arbeitnehmer vor der ausgesprochenen fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mehrere Abmahnungen, ist der Zeitpunkt der Verstöße maßgebend, die der ersten zugrunde liegen.

 

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