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Vorverfahren RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
VorverfahrenStreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten, den Sozialgerichten und den Finanzgerichten geht regelmäßig ein gesetzlich vorgeschriebenes behördeninternes Vorverfahren voraus, wobei Fristen zur Widerspruchs- oder Einspruchseinlegung wie auch für die spätere Klageerhebung zu beachten sind. Manche Rechtsschutzversicherung gewährt Deckung auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren beim Sozialgerichts-Rechtsschutz im privaten Bereich sowie beim Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.
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