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Wohnungs-Rechtsschutz RechtsschutzversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Wohnungs-RechtsschutzDer Wohnungs-Rechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung, dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Deckung für den Versicherungsnehmer und dessen Familie in der Regel in der im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen oder Kraftfahrzeugabstellplätze sind dabei meist mit eingeschlossen.
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