Angedrohte Kündigung - Rechtsschutzversicherung zahlt?

Die Rechtschutzversicherung kommt unter anderem auch dann zum Einsatz, wenn es eine Kündigung am Arbeitsplatz gibt und der Arbeitnehmer mit dieser Kündigung nicht einverstanden ist. Aber wie sieht es aus, wenn der Chef seinem Angestellten die Kündung nur androht? Kann der Mitarbeiter die Rechtschutzversicherung auch dann in Anspruch nehmen, wenn die Kündigung noch gar nicht ausgesprochen wurde?

Immer mehr Arbeitnehmer wenden sich an ihre Rechtschutzversicherung, wenn ihr Chef die Kündung zwar angedroht, sie aber noch nicht ausgesprochen hat. Viele Rechtschutzversicherungen weigern sich aber, in dieser Situation schon aktiv zu werden. Sie begründen ihre Ablehnung mit dem Argument, dass es bei einer bloßen Androhung noch nicht zu einem Rechtsstreit gekommen ist, denn das ist erst der Fall, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auch ausgesprochen hat.

Gegen diese Praxis hat sich jetzt ein Arbeitnehmer gewehrt und Recht bekommen. In seinem Fall drohte der Arbeitgeber mit der Kündigung, falls er nicht bereit wäre, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Der Arbeitnehmer verweigerte die Unterschrift und bat seine Rechtschutzversicherung um anwaltlichen Beistand. Die Versicherung lehnte ab, und zwar mit der Begründung: Aus einer Androhung, das Arbeitsverhältnis zu beenden, ergibt sich keine schlüssige Folgerung, dass auch eine Kündigung ausgesprochen wird.

Der Fall ging durch mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, und der BGH entschied gegen die Versicherung. Der Arbeitgeber hatte dem Angestellten angedroht, dass er gekündigt wird, wenn er einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt, und als dieser auf die Drohung nicht reagierte, erklärte der Arbeitgeber, er sei sowieso von einem Stellenabbau betroffen. Der BGH kam zu der Ansicht, dass der Arbeitgeber zu keinem Zeitpunkt an einer Weiterbeschäftigung interessiert war. Dieses Verhalten rechtfertige die Kostenübernahme der Rechtschutzversicherung für einen Anwalt, denn nach Ansicht der Richter ist es zu einem Rechtsschutzfall gekommen.

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