Freie Anwaltswahl bei der Rechtsschutzversicherung?

Manche Anbieter einer Rechtsschutzversicherung machen die Kostenübernahme der Anwaltskosten davon abhängig, für welchen Anwalt man sich entscheidet. Die Versicherung kann eine Anwaltsempfehlung aussprechen. Diese ist jedoch nicht bindend. Es ist also nicht zulässig, dass die Kostenübernahme nur dann gewährleistet wird, wenn sich der Versicherte für den ihm vorgeschlagenen Anwalt entscheidet.

In Deutschland herrscht bei der Rechtsschutzversicherung freie Anwaltswahl

Dies gilt jedenfalls für die Wahl des Anwalts. Die Rechtsschutzversicherung darf einem Versicherten keinen Anwalt vorschreiben. Sie darf lediglich eine Anwaltsempfehlung aussprechen oder mitteilen, welche Rechtsanwälte Vertragsanwälte der Versicherung sind.
Vertragsanwälte haben einen Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft, der die Vergütungen und Leistungen zwischen der Anwaltskanzlei und der Versicherung festhält. Versicherungsnehmer können sich dennoch für einen Anwalt ihrer Wahl entscheiden.

Warum die freie Anwaltswahl so wichtig ist

Immer wieder ist von Fällen zu hören, in denen Rechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme für die Anwaltskosten ablehnen, weil sich der Versicherte nicht für den Vertragsanwalt entschieden hat. Auch die Androhung einer höheren Selbstbeteiligung oder höherer Versicherungsprämien scheinen eine gängige Praxis zu sein. Der Versicherte kann sich selbstverständlich auf eigenen Wunsch hin, für den ihm vorgeschlagenen Vertragsanwalt entscheiden. Dennoch sollten Versicherungsnehmer hierbei berücksichtigen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und dem Anwalt stimmen sollte.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 26.10.1989 (NJW 1990, 578) entschieden, 'dass das Gesetz dem Einzelnen das Recht der freien Anwaltswahl um seines individuellen Schutzes willen verliehen habe'. Aus diesem Urteil geht hervor, dass das persönliche Vertrauen des Rechtssuchenden in den Anwalt seiner Wahl, die sachliche Grundlage des Mandatsverhältnisses bildet.
Das Bundesverfassungsgericht begründet die freie Anwaltswahl mit mehreren Entscheidungen ( BVerfGE 15, 226/234; 34, 293/302).

Vertragliche Regelungen zur Anwaltswahl sind unwirksam

Das OLG Bamberg hat im Juni 2012 entschieden, dass vertragliche Regelungen für die Rechtschutzversicherung bezüglich der freien Anwaltswahl unwirksam sind. Der betroffene Rechtsschutzversicherer hat gegen dieses Urteil Revision beim BGH eingelegt. Bisher wurde darüber noch keine Entscheidung getroffen.

Erfahrungen aus der Praxis

Seit einiger Zeit bieten manche Versicherer Tarife mit variabler Selbstbeteiligung an. Wählt der Versicherte einen Anwalt aus dem Netzwerk des Versicherungsunternehmens, meist APRAXA, reduziert sich die Höhe der Selbstbeteiligung für den Kunden. Wir als Versicherungsmakler konnten bislang durch diese Praxis keine Nachteile für den Versicherten feststellen. Ganz im Gegenteil, der Kunde spart jedes Jahr Geld durch günstigere Beiträge und hat trotzdem vollen Versicherungsschutz.

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