Grundlagen zur Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist eine privatrechtliche Versicherung. Der Versicherer verpflichtet sich mit Abschluss des Versicherungsvertrags zur Kostenübernahme für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers entsprechend dem vereinbarten Umfang. Die jeweiligen Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmer und Versicherer sind im Versicherungsvertragsgesetz (kurz: VVG) sowie in den vertraglichen Vereinbarungen (in der Regel die Allgemeine Rechtsschutzversicherungs-Bedingungen) enthalten.

Im Jahr 2012 wurden zum letzten Mal die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) vom „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“ als unverbindliche Musterbedingungen ausgegeben. In der Praxis werden diese meist angewendet, wobei für bestimmte Leistungen der Rechtsschutzversicherung oft auch besondere Bedingungen vereinbart werden.

In der Regel übernehmen die Rechtsschutzversicherer entweder ohne Deckungsbegrenzung oder aber bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme unter anderem die gesetzlich geregelten Gebühren für einen Anwalt (frei wählbar), Honorare für Sachverständige (keine außergerichtlichen Gutachten), Zeugengelder, Kosten für das Gericht oder auch die gegnerischen Kosten, wenn der Versicherungsnehmer diese zu übernehmen hat. Je nach Versicherungsvertrag werden auch Strafkautionen übernommen, Geldstrafen sowie Bußgelder werden jedoch nicht gezahlt. Sofern keine Singletarif abgeschlossen wurde, sind minderjährige Kinder in der Rechtsschutzversicherung generell mitversichert, volljährige und unverheiratete Kinder nur, wenn sie noch keine Berufstätigkeit ausüben.

In der Regel werden in Rechtsschutzversicherungsverträgen Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 250 EUR pro Rechtsschutzfall vereinbart. Wer keine Selbstbeteiligung wünscht, sollte dies bereits vor Vertragsabschluss klären – meist liegt der Versicherungsbetrag dann deutlich höher.

In der Rechtsschutzversicherung gilt europaweiter Versicherungsschutz, auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die allerdings nicht zu Europa gehören, gilt Versicherungsschutz. Hierzu gehören unter anderem Marokko und Algerien. Weiterhin besteht auch auf Madeira sowie auf den Azoren und den Kanarischen Inseln Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung. Für einen Zeitraum von sechs bis zwölf Wochen bieten viele Versicherungsgesellschaften auch einen weltweiten Versicherungsschutz an, der jedoch oft eingeschränkt ist.

Bei der Rechtsschutzversicherung besteht für viele Leistungsarten eine so genannte Wartezeit. Diese beträgt drei Monate nach Versicherungsbeginn, so dass Kosten erst nach diesem Zeitraum erstattet. Lediglich bei plötzlich eintretenden Versicherungsfällen (z. B. Unfall) entfällt diese Wartezeit.

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